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   BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80   

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BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80 (https://dejure.org/1980,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80 (https://dejure.org/1980,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1980 - BReg. 2 Z 33/80 (https://dejure.org/1980,3063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 20 BGB §§ 741 ff., 873, 925, 1008 ff.. 1010 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 1 und 2, § 15 Abs. 1
    Zur Übertragung eines im Miteigentum stehenden Abstellplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Eintragung des Teileigentums an einem Grundstück in das Grundbuch; Anforderungen an die Auslegung einer Nutzungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1982, 250 (Ls.)
  • MittBayNot 1980, 209 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings - auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 8.6.1977 ( MittBayNot 1977, 190 ) - mit Beschluß vom 15. GBO § 19: WEG §§ 8.10.15; BGB §§ 133.157.167 (Zur Eintragung von Sondernutzungsrechten) 24.11.1978 ( MittBayNot 1978, 206 ) entschieden, daß es zur 1. Die Eintragung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Regelung der Benutzung des gemeinschaftliÜbertragung des zu einem bestimmten Wohnungseigentum chen Eigentums (hier: Kfz.-Abstellplatz) bedarf der Bewilligehörigen, im Wohnungsgrundbuch als Inhalt des Sondereigengung sämtlicher Wohnungseigentümer und der dinglich Betums eingetragenen Rechts zur dauernden, ausschließlichen rechtigten.

    der Tiefgaragenanlage nicht um Gemeinschaftseigentum, bei dem im Wege der Gebrauchsregelung im Sinn des § 15 WEG für bestimmte Wohnungseigentümer als Inhalt deren Sondereigentums sog. Sondernutzungsrechte (vgl. BGHZ 73, 145 /147) begründet worden sind (vgl. hierzu allgemein Bärmann/Pick/ Merle WEG, 4. Aufl. § 3 Rdnr. 24, § 15 Rdnr. 18 m. Nachw.).

  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    a) Grundbucherklärungen sind allerdings als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133.157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63: BayObLGZ 1979, 12 /15 bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f. m.Nachw.).

    Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist dabei von einem Rechtsbeschwerdegericht voll der Nachprüfung zugängliche Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 m.Nachw.).

  • OLG Hamm, 19.02.1973 - 15 W 126/72
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Damit wird Hamm DNotZ 1973, 546 /548; BGB-RGRK 12. Aufl. Rdnr. 5, Erman BGB 6. Aufl. Rdnr. 4, je zu § 1010; Walter DNotZ 1975, 518/519).
  • BayObLG, 31.07.1973 - BReg. 2 Z 37/73
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    daß in einer Verpflichtung des Veräußerers zur Übereignung eines lastenfreien Grundstücks im Zusammenhang mit der weiteren Bestimmung, allen hierfür erforderlichen oder zweckdienlichen Erklärungen zuzustimmen, eine Zustimmung des Eigentümers zur Löschung von Grundpfandrechten erblickt werden kann ( BayObLGZ 1973, 220 /223 m.Nachw.).
  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Eine solche Eintragung ist hier erfolgt; sie entspricht inhaltlich den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26.3.1973 ( BayObLGZ 1973, 84 /87 ff.).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    a) Grundbucherklärungen sind allerdings als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133.157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63: BayObLGZ 1979, 12 /15 bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f. m.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Unabhängig hiervon gilt zwar auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1977, 189 /191; KEHEEinl. C 26, jew. m. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Unabhängig hiervon gilt zwar auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, daß auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Beobachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt ( BGHZ 59, 205 /209; BayObLGZ 1977, 189 /191; KEHEEinl. C 26, jew. m. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    a) Grundbucherklärungen sind allerdings als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133.157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63: BayObLGZ 1979, 12 /15 bedingt durch den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f. m.Nachw.).
  • BayObLG, 08.06.1977 - BReg. 2 Z 38/76
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings - auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 8.6.1977 ( MittBayNot 1977, 190 ) - mit Beschluß vom 15. GBO § 19: WEG §§ 8.10.15; BGB §§ 133.157.167 (Zur Eintragung von Sondernutzungsrechten) 24.11.1978 ( MittBayNot 1978, 206 ) entschieden, daß es zur 1. Die Eintragung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Regelung der Benutzung des gemeinschaftliÜbertragung des zu einem bestimmten Wohnungseigentum chen Eigentums (hier: Kfz.-Abstellplatz) bedarf der Bewilligehörigen, im Wohnungsgrundbuch als Inhalt des Sondereigengung sämtlicher Wohnungseigentümer und der dinglich Betums eingetragenen Rechts zur dauernden, ausschließlichen rechtigten.
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Diese Belastung ist als Beschränkung des (Mit-)Eigentumsrechts in Abt. II des Grundbuchs einzutragen (BayObLG DNotZ 1982, 250 f.).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 19/82

    Zur Zulässigkeit einer Fremdnutzungsunterlassungsdienstbarkeit

    Dahinstehen kann weiterhin, ob für die Eintragung einer derartigen Dienstbarkeit zugunsten der öffentlichen Hand das Rechtsschutzinteresse unter dem Gesichtspunkt verneint werden müßte, daß der Verwaltung ausreichende Sicherungsmittel zur Verfügung _ stünden, den angestrebten Zweck mit öffentlich-rechtlichen Mitteln (und ohne zusätzliche Kostenbelastung für den Grundstückseigentümer) ebenso zu erreichen (vgl. hierzu BayObLGZ 1980, 232 /239 [ = MittBayNot 1980, 209 f.] m.Nachw.; vgl. ferner BGH NJW 1981, 980/981).
  • BayObLG, 15.05.1981 - BReg. 2 Z 25/81

    Zur Eintragung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft

    Dann würde - als Folge der Eintragung - nach § 1010Abs.1 BGB bei Übertragung weiterer Miteigentumsanteile seitens der Beteiligten zu 1) an Sonderrechtsnachfolger der Ausschluß auch diesen gegenüber wirksam sein (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 478 = MittBayNot 1980, 209 ).
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